Der BFH hat im Urteil I R 44/16 vom 11.07.2018 u. a. zur Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung genommen. Das BMF hat zur Anwendung von DBA-Bestimmungen, die dem OECD-Musterabkommen entsprechen, ein aktuelles Schreiben veröffentlicht (Az. IV B 2 – S-1301 / 22 / 10002 :004).
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