Es besteht kein Anspruch eines Unternehmers gegen Google auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 10/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Es besteht kein Anspruch eines Unternehmers gegen Google auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 10/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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