Beim „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sog. Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen Werbeanzeigen in der Ergebnisliste angezeigt werden. Nutzt der Werbende für seine Anzeige dabei eine Marke oder eine kennzeichenrechtlich geschützte Bezeichnung Dritter als Keyword, stellt sich oft die Frage, ob darin eine Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens liegt. Dazu entschied das OLG Braunschweig (Az. 2 U 1/22).
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