Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dieses Ziel verfolgt der von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 20/5810).
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