Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn zum tatsächlichen Reisezeitpunkt ein gebuchter Landausflug aufgrund coronabedingter Einschränkungen durch den Reiseveranstalter storniert und das Reiseland vom Auswärtigem Amt als Hochrisikogebiet eingestuft wird? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 3 O 140/22).
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