Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind künftig unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Eine vorherige Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr erforderlich. Das bewirkt eine Änderung des im BGB geregelten Vereinsrechts, die am 21.03.2023 in Kraft tritt. Darauf weist das BMJ hin.

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