Auch mehr als fünf Jahre nach Gründung der Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer jährlich mehr als 100 Beschwerden über sog. IBAN-Diskriminierung. Damit bewegt sich das diesbezügliche Beschwerdeaufkommen weiterhin auf einem konstanten Niveau.
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