Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Kastellaun verletzt keine Nachbarrechte der Kläger. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine Nachbarklage ab (Az. 4 K 702/22).
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Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Kastellaun verletzt keine Nachbarrechte der Kläger. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine Nachbarklage ab (Az. 4 K 702/22).
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