Das OLG Oldenburg hat in einem Arzthaftungsfall einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az. 5 U 45/22).
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Das OLG Oldenburg hat in einem Arzthaftungsfall einem frühgeborenen Kind ein Schmerzensgeld von 130.000 Euro sowie Schadensersatzansprüche für materielle Schäden zugesprochen (Az. 5 U 45/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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