Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 8 U 52/21).
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Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 8 U 52/21).
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