Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines Zinssatzes von 6 % p. a. für Steuerschulden aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 als verfassungsgemäß zu beurteilen ist, insbesondere wenn der betreffende Insolvenzschuldner bereits ab 2014 zahlungsunfähig war (Az. VII R 55/20).
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