Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Rahmen der Bewertung eines GmbH-Anteils für Zwecke einer Sachspende wertmindernd zu berücksichtigen ist, dass mit dem gespendeten 89%-Anteil an der GmbH nur 1 % des Stimm- und Gewinnbezugsrechts verbunden sind und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauensschutz nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG besteht (Az. X R 17/20).
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