Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. III R 13/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. III R 13/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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