Das OLG Naumburg hat das Urteil in einem Musterverstellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse verkündet. Danach ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen (Az. 5 MK 1/20).
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