Teilt ein juristischer Referendar nicht mit, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rückwirkend wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 7 L 487/22).
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