Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister soll künftig statt bei den Justizverwaltungen der Länder zentral beim Bundesamt für Justiz liegen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag Anfang Februar beschlossen. Damit kommen zugleich auch Nachbesserungen im anwaltlichen Berufsrecht. Darauf weist die BRAK hin.

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