Eine Bankkundin kann von ihrem Geldinstitut trotz Vorlage eines Sparbuchs keine Auszahlung einer Spareinlage von 70.100 Euro verlangen. Das OLG Karlsruhe hält das für rechtmäßig (Az. 17 U 151/21).
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Eine Bankkundin kann von ihrem Geldinstitut trotz Vorlage eines Sparbuchs keine Auszahlung einer Spareinlage von 70.100 Euro verlangen. Das OLG Karlsruhe hält das für rechtmäßig (Az. 17 U 151/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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