Das SG Hannover hat in drei Verfahren eines Landarztes entschieden, dass die Honorarrückforderungen der KV rechtswidrig sind, da die KV ihre Behauptungen, der Arzt habe zu Unrecht Besuche in Pflegeheimen als „Notfallbesuche“ abgerechnet, nicht beweisen konnte (Az. S 24 KA 208/19 u. a.).
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