Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :008).
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Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekanntgemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :008).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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