Deutschland hat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Das Einheitliche Patentgericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Das teilt das BMJ mit.
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Deutschland hat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Das Einheitliche Patentgericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Das teilt das BMJ mit.
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