Der BFH hat zur Abgrenzung zwischen Einkünften aus § 13 EStG zu solchen aus § 15 EStG im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft entschieden (Az. XI R 33/20).
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Der BFH hat zur Abgrenzung zwischen Einkünften aus § 13 EStG zu solchen aus § 15 EStG im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft entschieden (Az. XI R 33/20).
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