Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16b UStG a. F. i. V. m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten. So entschied der BFH (Az. V R 23/20).
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Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16b UStG a. F. i. V. m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten. So entschied der BFH (Az. V R 23/20).
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