Der BFH hat Stellung genommen zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welches ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat (Az. IX R 4/20).
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