Streitig vor dem BFH war u. a. die Frage, ob die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes bei einem grunderwerbsteuerlichen Erwerb im Flurbereinigungsverfahren an die Verwirklichung des Erwerbvorgangs oder an den Zeitpunkt der Steuerentstehung knüpft (Az. II R 7/20).
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