Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Gutscheine über elektronische Dienstleistungen als Einzweck-Gutscheine qualifiziert werden können (Az. XI R 21/21).
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Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Gutscheine über elektronische Dienstleistungen als Einzweck-Gutscheine qualifiziert werden können (Az. XI R 21/21).
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