Das BMF teilt in einem Schreiben mit, was für die Anwendung des BFH-Urteils I R 27/18 gilt (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10006 :008).
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Das BMF teilt in einem Schreiben mit, was für die Anwendung des BFH-Urteils I R 27/18 gilt (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10006 :008).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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