Das BMF hat den UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt (Az. III C 2 – S-7104 / 19 / 10005 :003).
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Das BMF hat den UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt (Az. III C 2 – S-7104 / 19 / 10005 :003).
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