Das LG Köln entschied, , dass ein Tandem-Fallschirmspringer, der sich bei der Landung schwer verletzt hat, Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält (Az. 3 O 176/19).
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Das LG Köln entschied, , dass ein Tandem-Fallschirmspringer, der sich bei der Landung schwer verletzt hat, Schmerzensgeld und Schadensersatz erhält (Az. 3 O 176/19).
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