Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 89/21).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen