Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbstständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 106/22 B ER).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen