Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, , dass Künstlersozialabgaben nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden dürfen (Az. L 2 BA 49/22 B ER).
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Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, , dass Künstlersozialabgaben nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden dürfen (Az. L 2 BA 49/22 B ER).
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