Die Abgeordneten des EP haben am 17.01.2023 ihre Zustimmung zur Annahme des Zweiten Zusatzprotokolls der Budapest (Cybercrime)-Konvention durch einen entsprechenden Ratsbeschluss gegeben. Die Regelungen des Zweiten Zusatzprotokolls erinnern an die E-Evidence-Verordnung, welche die BRAK stark kritisiert hat.

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