Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen eines Flirt- und Dating-Portals, nach der ein Betreiber Mitarbeitende mit erfundenen Nutzer-Profilen im Chat einsetzen darf, ist unzulässig. Das hat das LG Flensburg nach einer Klage des vzbv gegen die PD Enterprice UG entschieden (Az. 8 O 29/22).

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