Bei fehlerhaften Produkten muss die Beweislast bei den Herstellern liegen. Außerdem sollten Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung gezogen werden. Der vzbv kritisiert in einer Stellungnahme die Vorschläge der EU-Kommission als nicht weitreichend genug. Ende September hatte die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung des fast 40 Jahre alten Produkthaftungsrechts veröffentlicht.

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