Nachdem die BRAK bereits Anfang des Jahres in Gespräche mit Ministerien und Verbänden eingetreten war, befasste sich jetzt die 7. Satzungsversammlung, das sog. Parlament der Anwaltschaft, erneut mit der Problematik der bankseitig massenhaft gekündigten Anderkonten. Vorausgegangen war eine Änderung der Risikoeinstufung in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin.
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