Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts eröffnet einer Sozietät aus zwei Freiberuflern den Weg in die Personenhandelsgesellschaft. Damit stehen ihr alle Optionen zur Umwandlung offen. Freiberufler, die in einer Einzelkanzlei organisiert sind, können die Möglichkeiten der Umwandlung hingegen nicht nutzen. Das erschwert die Nachfolgeplanung. DStV-Präsident Lüth hat Nachbesserung gefordert.
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