Mit dem BMF-Schreiben werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10001 :004).
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Mit dem BMF-Schreiben werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7344 / 19 / 10001 :004).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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