Am 30.11.2022 hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Fülle von steuerlichen Verbesserungen und Veränderungen sowie eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen beschlossen. Für den 02.12.2022 ist die 2./3. Lesung im Bundestag geplant und am 16.12.2022 steht die zweite Beratung im Bundesrat auf der Agenda.

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