Das SG Konstanz lehnte es ab, den beklagten Unfallversicherungsträger zu verpflichten, gesundheitliche Probleme nach einer COVID-19-Impfung der Klägerin als Arbeitsunfall anzuerkennen (Az. S 1 U 1276/22).
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Das SG Konstanz lehnte es ab, den beklagten Unfallversicherungsträger zu verpflichten, gesundheitliche Probleme nach einer COVID-19-Impfung der Klägerin als Arbeitsunfall anzuerkennen (Az. S 1 U 1276/22).
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