Das Unionsrecht steht weder der Verpflichtung zur Erhebung von Informationen noch dem Steuerabzug nach einer nationalen Steuerregelung entgegen. Die Verpflichtung zur Benennung eines Steuervertreters stellt hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. So der EuGH in einer Rechtssache betreffend das Immobilienvermittlungsportal Airbnb (Rs. C-83/21).
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