Die EU-Kommission hat am 01.12.2022 im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen für CO2- Entnahmen geschaffen werden soll.
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Die EU-Kommission hat am 01.12.2022 im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen für CO2- Entnahmen geschaffen werden soll.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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