Das europäische Klimagesetz macht die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die Energieminister, das Parlament und die Kommission der EU haben nun lt. Bundesregierung wichtige Beschlüsse für den Klimaschutz gefasst.
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