Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz trat am 19.11.2022 in Kraft. Dessen § 10 sieht Vorbehaltsprüfungen durch WP/vBP, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder genossenschaftliche Prüfungsverbände vor. Darauf weist die WPK hin.

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