Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2024 die neuen Abgrenzungsmerkmale bekanntgegeben (Az. IV A 8 – S-1450 / 19 / 10001 :003).
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Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2024 die neuen Abgrenzungsmerkmale bekanntgegeben (Az. IV A 8 – S-1450 / 19 / 10001 :003).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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