Der Bundestag hat am 02.12.2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucks. 20/3879, 20/4229, 20/4445 Nr. 7) gebilligt.
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Der Bundestag hat am 02.12.2022 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2022 (BT-Drucks. 20/3879, 20/4229, 20/4445 Nr. 7) gebilligt.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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