Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Supervisionsleistungen, die an Arbeitnehmer in sozialen Berufen im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden, als Fortbildungsleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sind (Az. XI R 32/21).
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