Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob dem Veräußerer seines handwerklichen Betriebes gegen Zahlung einer lebenslangen Rente auch dann das Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung der Renteneinnahmen zusteht, wenn ein an das private Einfamilienhaus angrenzendes Betriebsgebäude in das Privatvermögen überführt wird und es sich nur deshalb um eine Betriebsaufgabe und nicht um eine Betriebsveräußerung im Ganzen handelt (Az. X R 6/20).
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