Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei Provisionen für einen Avalkredit um „Schuldzinsen“ im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG handelt (Az. X R 15/21).
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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei Provisionen für einen Avalkredit um „Schuldzinsen“ im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG handelt (Az. X R 15/21).
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