Das OVG Schleswig-Holstein hält die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch dann für rechtmäßig, wenn die steuererhebende Gemeinde auf einer Insel oder Hallig liegt und hier nach der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung im Jahre 2020 zeitweise ein Zutrittsverbot für alle Personen galt, die nicht ihre Hauptwohnung an diesen Orten hatten (Az. 5 MB 23/22).

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