Der im Jahr 2004 festgestellte Plan zum Neubau der Landesstraße 364 ist außer Kraft getreten, weil nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fünfjahresfrist mit der Durchführung begonnen wurde. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 11 A 3457/20).

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